Dienstanweisung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willich (in Überarbeitung)
Ehrungesrichtlinie (in Arbeit)
Gefahrenmeldeanlage |
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Neersen, Ramshof
10.03.2025 um 22:54 Uhr
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DLK Unterstützung ... |
Neersen, Hauptstraße
08.03.2025 um 00:02 Uhr
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Person hinter Tür |
Neersen, Eichenweg
19.02.2025 um 16:44 Uhr
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Ölspur |
Neersen, Hauptstraße
18.02.2025 um 21:48 Uhr
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Dienstanweisung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willich (in Überarbeitung)
Ehrungesrichtlinie (in Arbeit)
Beitag ist in Vorbereitung
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich.
Laut Straßenverkehrsordnung IST JEDER Beteiligte verpflichtet, nach einem Unfall sofort anzuhalten, den Verkehr zu sichern und Verletzten
zu helfen. (§ 34 StVO). Im Strafgesetzbuch (§ 323c StGB) steht sogar ganz klar:
,,Wer bei Unglücksfällen (...) nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist (...) insbesondere ohne erhebliche eigenen Gefahr, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.,,
Ohne sich in Gefahr zu bringen, kann in der Regel zumindest über 110 bei der Polizei oder 112 der Feuerwehr Hilfe organisieren.
Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und einige Punkte beachten:
Unfallstelle absichern
- Anhalten und Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen (Mitführpflicht in Deutschland seit dem 01.07.2014 !!!, mindestens 1 Warnweste, besser aber je 1 pro Sitz für die anderen Mitfahrer)
- Warndreieck gut sichtbar aufstellen (mindestens 100 Meter, auf Land- und Bundesstraßen am besten in beiden Richtungen, bei Kurven und Kuppen davor)
Erste Hilfe leisten
- Verletzte versorgen (auch ruhig nachfragen ob sich unter den anwesenden Unfallbeteiligten oder -zeugen ein Arzt oder Mitglied des Rettungsdienstes befindet)
- Rettungsdienst oder Polizei anrufen und auf die bekannten fünf W konzentrieren:
Nicht auflegen und Rückfragen abwarten
Bei Unfällen auf der Autobahn:
Polizei rufen?
Polizei in folgenden Fällen rufen:
- Personenschaden
- Hoher Sachschaden
- Unklare verkehrsrechtliche Verursacherfrage (NICHT Schuldfrage)
- Mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt
- Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
- Unfallgegner kann seine Daten nicht darlegen
- Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen oder Unfallbeteiligte leben dort
Den Unfallhergang der Polizei sachlich schildern, ohne jegliche Schuldzuweisungen des anderen (.... der andere aber ist Schuld...) und alle Fakten aufnehmen lassen, z. B. am gegnerischen Fahrzeug schon vorhandene Beulen. Nach der Unfallaufnahme Polizeiprotokoll prüfen (richtige Telefonnummer, Anschriften, usw.)
Bei klarer Verursacherfrage ggf. ohne Polizei mit dem Unfallgegner einigen (in einigen Bundesländern kommt die Polizei bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden NICHT mehr zum Einsatzort)
- Beweise auch bei klarer Schuldfrage sichern
- Bei Abwicklung ohne Polizei mit dem Europäischen Unfallbericht Unfallskizze und
Unfallprotokoll anfertigen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen
- Fotos von der Unfallstelle machen:
- Übersichtsaufnahme des Schadens und Fotos aus verschiedenen Perspektiven
- Fotos von Bremsspuren
Daten der Unfallbeteiligten notieren
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten
- Amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge
- Fahrzeughalter (steht im Fahrzeugschein)
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsschein-Nummer
- Name, Anschrift, Telefonnummer und ggf. amtliches Kennzeichen von Unfallzeugen
- Anderen Unfallbeteiligten eigenen Namen und Adresse geben, Führerschein und
Fahrzeugschein zeigen sowie Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung machen