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Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich.

Laut Straßenverkehrsordnung IST JEDER Beteiligte verpflichtet, nach einem Unfall sofort anzuhalten, den Verkehr zu sichern und Verletzten

zu helfen. (§ 34 StVO). Im Strafgesetzbuch (§ 323c StGB) steht sogar ganz klar:

,,Wer bei Unglücksfällen (...) nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist (...) insbesondere ohne erhebliche eigenen Gefahr, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.,,

Ohne sich in Gefahr zu bringen, kann in der Regel zumindest über 110 bei der Polizei oder 112 der Feuerwehr Hilfe organisieren.

Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und einige Punkte beachten:

Unfallstelle absichern


- Anhalten und Warnblinkanlage einschalten

- Warnweste anziehen (Mitführpflicht in Deutschland seit dem 01.07.2014 !!!, mindestens 1 Warnweste, besser aber je 1 pro Sitz für die anderen               Mitfahrer)

- Warndreieck gut sichtbar aufstellen (mindestens 100 Meter, auf Land- und Bundesstraßen am besten in beiden Richtungen, bei Kurven und Kuppen davor)


Erste Hilfe leisten


- Verletzte versorgen (auch ruhig nachfragen ob sich unter den anwesenden Unfallbeteiligten oder -zeugen ein Arzt oder Mitglied des Rettungsdienstes befindet)

- Rettungsdienst oder Polizei anrufen und auf die bekannten fünf W konzentrieren:

  • Wo ist der Unfall passiert
  • Was ist passiert
  • Wieviele Verletzte
  • Welche Art von Verletzungen
  • Wer meldet

    Nicht auflegen und Rückfragen abwarten

 

Bei Unfällen auf der Autobahn:

  • Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck in mindestens 100 Meter (oder mehr) Entfernung ab
  • Gehen Sie dabei auf dem Standstreifen an der Leitplanke (sofern eine vorhanden ist) entlang und halten das  (aufgeklappte) Warndreieck vor dem Körper; beobachten Sie dabei den Verkehr !!
  • Ziehen Sie bereits VOR dem Aussteigen aus dem Fahrzeug die Warnweste an
  • Halten Sie sich nach der Sicherung der Unfallstelle HINTER der Leitplanke auf, NIEMALS im Fahrzeug sitzen bleiben!
  • Wenn Sie im Stau stehen, beobachten Sie den rückwärtigen Verkehr und machen Sie Platz , wenn sich Rettungsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr,Rettungsdienst) mit Alarm nähern (Bilden einer Rettungsgasse)
  • Bleiben Sie nach Möglichkeit nach Bildung einer Rettungsgasse weiterhin rechts oder links stehen, weichen Sie nicht wieder zurück zur Fahrbahnmitte, es könnten immer noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen


Polizei rufen?


 Polizei in folgenden Fällen rufen:


-  Personenschaden
-  Hoher Sachschaden
-  Unklare verkehrsrechtliche Verursacherfrage (NICHT Schuldfrage)
-  Mehrere Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt
-  Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
-  Unfallgegner kann seine Daten nicht darlegen
-  Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen oder Unfallbeteiligte leben dort


 Den Unfallhergang der Polizei sachlich schildern, ohne jegliche Schuldzuweisungen des anderen (.... der andere aber ist Schuld...) und alle Fakten aufnehmen lassen, z. B. am gegnerischen Fahrzeug schon vorhandene Beulen. Nach der Unfallaufnahme Polizeiprotokoll prüfen (richtige Telefonnummer, Anschriften, usw.)

Bei klarer Verursacherfrage ggf. ohne Polizei mit dem Unfallgegner einigen (in einigen Bundesländern kommt die Polizei bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden NICHT mehr zum Einsatzort)


- Beweise auch bei klarer Schuldfrage sichern
- Bei Abwicklung ohne Polizei mit dem Europäischen Unfallbericht Unfallskizze und
  Unfallprotokoll anfertigen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen
- Fotos von der Unfallstelle machen:
- Übersichtsaufnahme des Schadens und Fotos aus verschiedenen Perspektiven
- Fotos von Bremsspuren
 

Daten der Unfallbeteiligten notieren
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten
- Amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge
- Fahrzeughalter (steht im Fahrzeugschein)
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsschein-Nummer
- Name, Anschrift, Telefonnummer und ggf. amtliches Kennzeichen von Unfallzeugen
- Anderen Unfallbeteiligten eigenen Namen und Adresse geben, Führerschein und
Fahrzeugschein zeigen sowie Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung machen